Komplikationen können bei jeder Zahnbehandlung auftreten. Nicht selten kommt es etwa zum der Abbruch eines Behandlungsinstruments aufgrund eventueller Überbeanspruchung, Materialfehlern oder Materialermüdung. Meist sieht der Patient den Zahnarzt in der Verantwortung. Ob dies unter allem Voraussetzungen zutrifft, konnte auch ein Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück aus dem letzten Jahr nicht vollständig klären.