Informationelle Selbstbestimmung und Schweigepflicht sind nicht verhandelbare Grundrechte
Die geplante elektronische Patientenakte (ePA) mit Zugriff durch unsichere Smartphone-Apps erfüllt aus Sicht des Datenschutzes nicht die nötigen Kriterien für den Schutz der Medizindaten. "Zudem wurde gerade veröffentlicht", erläutert Lüder weiter, "dass die Patienten nach dem Rollout der ePA 2021 zunächst nicht entscheiden können, welche Daten jemand einsehen kann - es gilt das Prinzip 'alles oder nichts'". Demnach könnte beispielsweise der Physiotherapeut, dem eine Patientin Zugriff auf ihre ePA gewährt, auch sehen, wenn die Patientin gerade einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hat. "Damit hat sich die Akzeptanz dieser ePA durch Patienten und Ärzte fast schon erledigt und der Minister könnte zum Totengräber seiner eigenen Pläne werden", so die FÄ-Vize.
Alle Gesetzesänderungen aus dem Haus Spahn atmeten den Geist der Repression. Ärzte würden mit Strafzahlungen bedroht, die bei Nichtnutzung der unsicheren ePA weiter steigen sollen. Die Kliniken sollen Strafe zahlen, wenn sie sich nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen. Auch die Krankenkassen will Spahn mit Strafzahlungen belegen, falls sie bis 2021 keine ePA nach seinen Vorlagen realisiert haben.
"Bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetages 2018 in Erfurt hat Herr Spahn bekundet, dass er nicht gegen die Ärzteschaft regieren wolle", erinnert Wieland Dietrich, der Vorsitzende der FÄ. "Die Realität sieht nun ganz anders aus: Der Minister regiert gegen alle 'frontline worker' im Gesundheitswesen." Diese Politik werde jedoch kurz- oder mittelfristig scheitern. "Wir erwarten von der Ärzteschaft beim Deutschen Ärztetag ein deutliches Signal gegen diese Repressionspolitik."