Hygienepauschale zum 1,0-fachen Satz ist inakzeptabel
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale bis 31. Dezember 2020 verständigt. Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat den Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. September 2020 befristete Regelung nun um drei Monate verlängert wird.
Das Problem: Die Pauschale kann ab dem 1. Oktober 2020 analog zu den niedergelassenen Ärzten jedoch nur noch mit dem Einfachsatz berechnet werden: in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung.
Dazu bezieht der FVDZ Bayern Stellung: Die Verlängerung und der einfache Satz sind Brosamen vom Tisch der Versicherer, die bei weitem nicht die gestiegenen Preise für die Hygieneartikel und Desinfektionsmittel in den Praxen decken.
Der FVDZ Bayern rät den Zahnarztpraxen in Bayern daher, den Mehraufwand und die gestiegenen Kosten bei der Honorarberechnung einzukalkulieren. Als alternative Möglichkeiten zur Hygienepauschale bleiben:
- Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ;
- Berücksichtigung über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ.
Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek zur Hygienepauschale: „No Deal mit dem Freien Verband! Die unverbindliche Vereinbarung zwischen BZÄK, PKV und Beihilfe ist inakzeptabel.“ An die Praxen gerichtet sagt Dr. Zajitschek: „Es ist immer noch die freie Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, welche Möglichkeit sie nutzen. Da muss die betriebswirtschaftliche Komponente unbedingt berücksichtigt werden.“