Hygiene ist Goldstandard in Zahnarztpraxen
Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und Hygieneleitfaden sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten. Das ganze Team unterliegt generell strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen. Die Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Masern, TBC, Hepatitis etc.) zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis.
Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat die Hygienekosten in Zahnarztpraxen vor Ausbruch von Sars-CoV-2 unter die Lupe genommen. Die Gesamthygienekosten in Zahnarztpraxen in Deutschland betrugen bereits 2016 im Durchschnitt rund 70.000 Euro. Seit 1996 sind die jährlichen Gesamthygienekosten einer Einzelpraxis von rund 28.000 Euro auf rund 65.000 Euro (2016) gestiegen. Im Vergleich mit einer nahezu zeitgleich durchgeführten Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) übersteigen die Hygienekosten einer Zahnarztpraxis die einer Hausarztpraxis um etwa das Zehnfache.
In der aktuellen Pandemiesituation sind zudem die Hygienekosten weiter gestiegen, zum einen wegen deutlich angezogener Marktpreise, zudem, weil zusätzliche Schutzmaßahmen ergriffen wurden und der Aufwand für das Behandlungsteam zunahm.
Insgesamt zeigt sich, dass es im Zusammenhang mit Covid-19 kaum Infektionsgeschehen in Zahnarztpraxen im Gegensatz zu anderen medizinischen Einrichtungen gab. Die überaus strikten und kostenintensiven Hygieneaufwendungen in Zahnarztpraxen haben sich als Goldstandard bewährt.