Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Praxisinhaber, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, ab März 2020 mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent rechnen müssen. Das "Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)" soll außerdem Apotheken zur Anbindung an die TI bis März 2020 verpfllichten, Krankenhäuser müssen den Schritt ein Jahr später vollzogen haben.