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Honorarkürzungen: TI-Verweigerern drohen Sanktionen

Bild: Pixabay / klimkin

Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Praxisinhaber, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, ab März 2020 mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent rechnen müssen. Das "Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)" soll außerdem Apotheken zur Anbindung an die TI bis März 2020 verpfllichten, Krankenhäuser müssen den Schritt ein Jahr später vollzogen haben.

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