Honorar-Runde 2020: Trotz dürftigem Ergebnis Beweis für Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung
„Trotz eines dürftigen Ergebnisses ist diese Einigung ein Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Der Abschluss kam ohne Anrufung des Erweiterten Bewertungsausschusses und somit ohne einen entsprechenden Schiedsspruch eines Dritten zustande. Dies lässt für die gesetzlich vorgegebene Reform des EBM zum Jahresende hoffen.
Allerdings sind für dieses auf den ersten Blick dürftige Ergebnis die rückläufigen Entwicklungen bei den gesetzlich vorgegebenen Stellgrößen wie Demografie und Morbidität verantwortlich. Umso wichtiger ist es daher, bei der anstehenden EBM-Reform das kalkulatorische Arztgehalt endlich an die reale Vergleichsgröße, nämlich an das inzwischen erzielbare Oberarztgehalt in den Krankenhäusern anzupassen. Hier wurden die Tarifentwicklungen der letzten Jahre leider noch nicht nachvollzogen.
Das Verhandlungsergebnis von 1,52 Prozent auf den Orientierungspunktwert und damit rund 565 Millionen Euro mehr für die knapp über 101.000 Praxen in Deutschland bedeuten rechnerisch rund 466 Euro mehr pro Monat und Praxis. Das ist angesichts der allgemeinen Preisentwicklung, vor allem jedoch hinsichtlich der Personalkosten kein gutes Zeichen. Der Fachkräftemangel hat längst die Praxen niedergelassener Ärzte erreicht. Wir befinden uns in einer harten Konkurrenz zu anderen Akteuren im Gesundheitswesen und müssen unserem qualifizierten und motivierten Personal in Zukunft mehr bieten.“