Mit »zwei blauen Augen« ist ein Zahnarzt vor dem Landgericht Bielefeld davongekommen. Obwohl er für eine Wurzelbehandlung auf Röntgenbilder verzichtet hatte und ein Patient einen folgenden Herzinfarkt darauf zurückführte, wies eine Zivilkammer die Klage des Patienten nun ab. Ursächlich habe die Wurzelbehandlung nichts mit dem Infarkt zu tun.