Halbe Novelle nach 63 Jahren Stillstand
Zufrieden zeigte sich der FVDZ-Bundesvorsitzende damit, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt. „Dafür ist der FVDZ in den vergangenen zwei Jahren massiv eingetreten, denn ein Zahnarzt muss in der Lage sein, zahntechnische Werkstücke beurteilen, herstellen und bearbeiten zu können.“
Dass mit dem zusätzlichen Antrag aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen, den Bund an der Finanzierung und den Folgekosten zu beteiligen, zumindest der Ball im Spiel gehalten wird, sieht der FVDZ ebenfalls positiv. „Eine bessere Betreuungsrelation und die Beibehaltung der Studienplatzkapazitäten werden nicht zum Nulltarif zu haben sein“, betonte Schrader. „Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, wird sich auch mit einer Neuregelung der Approbationsordnung nichts ändern.“