Ein Patient kommt in die Praxis und hat sichtbar Verletzungen, die auf Gewalteinwirkung schließen lassen – was tun Sie als Zahnarzt? Und vor allen Dingen was dürfen Sie von Rechts wegen überhaupt tun? Über dieses schwierige Thema sprach Dr. Dr. Claus Grundmann, Zahnarzt und Rechtsmediziner in Duisburg, im Interview mit der DZW.