Gleiches Recht für alle: Verband der ZahnÄrztinnen fordert Freigabe der Grippeschutzimpfung für alle ärztlichen Heilberufe
„Bevor das Impfen einem nichtärztlichen Beruf übertragen wird, sollten alle ärztlichen Heilberufe, also auch Zahnärzte, Impfungen anbieten und durchführen dürfen. Sowohl Ärzte als auch Zahnärzte wissen, welche Relevanz eine ärztliche Anamnese im Vorfeld einer Behandlung hat – und auch die Grippeschutzimpfung ist eine solche. Wenn der Kreis derjenigen, die Impfungen ausführen dürfen, erweitert werden soll, um mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, dann auf Zahnärzte und eben nicht auf Apotheker. Mit dem Bonusheft besteht für erwachsene Patienten ein starker Anreiz, einmal jährlich einen Zahnarzt aufzusuchen. Dies bietet die perfekte Gelegenheit, mit dem Patienten das Thema Grippeschutzimpfung anzusprechen und diese als Ergänzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung durchzuführen.“
Warum ausgerechnet Apothekern die Aufgabe der Grippeimpfung übertragen werden solle und diese sich dafür offen zeigten, könne sie nicht nachvollziehen, ergänzt die Präsidentin des VdZÄ, Dr. Anke Klas. Wie sehr viele Rückmeldungen aus dem Kreis der Kolleginnen zeigten, seien es gerade die Apotheker, die in der Regel peinlich genau auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Zuständigkeiten achteten, die mit einer zahnärztlichen Approbation verbunden sind. Klas: „Diese werden sogar so eng ausgelegt, dass ich als Zahnärztin nicht einmal für den Eigenbedarf die „Pille“ verschreiben darf. Sollte das Gesetz so kommen wie von Spahn geplant, fordere ich gleiches Recht für alle: Dann möchte ich sowohl Impfungen vornehmen als auch als Zahnärztin meinen Patientinnen und Patienten alle notwendigen Medikamente verschreiben und an diese abgeben dürfen.“