Vor kurzem hat sich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einmal mehr mit Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts befasst. In zwei Sitzungen vom im Mai 2017 legte das BSG seine Rechtsauffassung zu Streitigkeiten im Verhältnis von Krankenkassen zu Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dar.