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 „GKV-Spitzenverband frönt seiner überbordenden Kontrollitis-Manie“

Bild: Freerangestock / StuartMiles

Gestern fand eine öffentliche Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) statt. Neben vielen Aspekten ging es dabei auch um eine im Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung der Zufälligkeitsprüfungen sowie um die Rückführung der maximal zulässigen Frist zur nachträglichen Überprüfung von Abrechnungen von vier auf zwei Jahre. Dazu erklärte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):

„Dieser Vorstoß der Politik ist richtig und zu begrüßen. Er erleichtert den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ihre tägliche Arbeit und unterstützt sie bei der Versorgung ihrer Patienten. Die ablehnende Haltung des GKV-Spitzenverbands zeigt das wahre Gesicht der Kassenfunktionäre auf Bundesebene. Ihnen geht es offenbar nicht um die Versorgung ihrer Versicherten, sondern darum, mit bürokratischen Instrumenten ihrer Kontrollitis-Manie nachzugehen. Das Vorhaben einer Begrenzung der Zufälligkeitsprüfung von Ärzten je Quartal auf zwei Prozent begrüßen wir ausdrücklich – auch, dass künftig diese Prüfung eines begründeten Antrags der Kassen bedarf. Ebenso unterstützen wir den Entwurf, die zeitliche Begrenzung der Frist zur nachträglichen Überprüfung von Abrechnungen von vier auf zwei Jahren zu reduzieren.“

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