Gewalt gegen Zahnärzte
„Es ist paradox, dass ausgerechnet Menschen, die anderen helfen, wie Sanitäter, Einsatzkräfte und auch Ärzte, tätlich angegriffen werden. Leider wird dieses Tabu immer häufiger gebrochen“, so der Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Wilfried Woop aus Neustadt/Weinstraße.
Auch Pöbeleien und Drohungen haben viele Zahnärztinnen und Zahnärzte schon erlebt – etwa im nächtlichen Notdienst. Deshalb begrüßt Dr. Woop die von der Bundesregierung geplante Strafrechtsverschärfung für Gewalt und Pöbeleien gegen Ärzte und anderes medizinisches Personal. „Davon erhoffen wir uns eine gewisse abschreckende Wirkung, und auch eine noch striktere gesellschaftliche Ächtung von physischer und verbaler Gewalt“, so der Präsident.
Das soll zukünftig ein Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität leisten. Das Bundeskabinett hatte hat im Februar 2020 beschlossen, den bestehenden Paragrafen 115 Absatz 3 im Strafgesetzbuch (StGB) zu erweitern, der bislang Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst einschloss, aber Ärzte und Pflegekräfte im Einsatz nicht explizit erwähnte. Bei Straftaten soll in schweren Fällen künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.
Wie alltäglich das Problem ist, zeigt auch die Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie verzeichnete schon 2018 täglich durchschnittlich bundesweit 75 gewalttätige Vorfälle, dazu über 2.800 Fälle verbaler Gewalt. Jeder vierte Arzt habe bereits Erfahrungen mit körperlicher Gewalt in der Praxis gemacht, so der KBV-Ärztemonitor.