Gesund im Mund – auch mit Pflegegrad
Zu den neuen Leistungen gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über Mundgesundheit, die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans und die halbjährliche Entfernung harter Zahnbeläge. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Mundgesundheit von Menschen mit Behinderung und mit Pflegebedarf zu erhalten und zu verbessern.
In Sachsen gibt es derzeit 243 Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus sind viele Zahnärzte in Eigeninitiative auch ohne einen solchen Vertrag in den Pflegeeinrichtungen oder auch bei Hausbesuchen präsent. Diese Zusammenarbeit soll mit den neuen präventiven Leistungen ebenso gestärkt werden wie die Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen von aufsuchender häuslicher Betreuung.
Gute Mundgesundheit wirkt sich positiv auf Essen, Sprechen und Lachen aus „Beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit lässt die Fähigkeit zur selbstständigen Mundpflege häufig nach und Senioren oder Menschen mit Behinderung benötigen Unterstützung. Erfolgt dies nicht, verschlechtert sich der Zahnstatus rasant“, betont Dipl.-Stom. Iris Hussock, Vorstandsreferentin der Landeszahnärztekammer Sachsen für Prävention. Deswegen sei die Stärkung von präventiven zahnärztlichen Maßnahmen in der Pflege ein echter Mehrwert für die Patienten. „Zum Beispiel können Zahnärzte individuell geeignete Hilfsmittel zur Prothesenreinigung empfehlen und dabei Angehörige und die Pflegekräfte einbeziehen“, so Hussock. Um Pflegekräfte bei Bedarf intensiver zu schulen, stellt die Zahnärztekammer den Zahnärzten verschiedene Hilfsmittel, wie etwa Vorträge, zur Verfügung und bietet Fortbildungen an.