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Gelöschte Fake-Bewertungen oder Abstraf-Aktion durch jameda? Zahnarzt verliert Klage.

Bild: Freepik / Makyzz

Das Landgericht München I bestätigte heute das rechtmäßige Vorgehen des Bewertungsportals jameda, manipulierte Arztbewertungen bei hinreichendem Verdacht zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen - unabhängig vom Kundenstatus des Arztes. Geklagt hatte ein Kieler Zahnarzt, nachdem jameda zehn auffällige positive Online-Bewertungen nach sorgsamer Prüfung gelöscht hatte. Die Bewertungen waren dabei Teil eines Bewertungsverlaufs, welcher neben anderen Auffälligkeiten auch nachweislich gekaufte Bewertungen enthielt.

Diese gekauften Bewertungen wurden unabhängig von den zehn streitgegenständlichen Bewertungen von jameda gelöscht. Ob der Bewertungskauf vom Zahnarzt initiiert wurde, konnte nicht abschließend geklärt werden. Der Zahnarzt bestritt gegenüber jameda, dass er der Auftraggeber gewesen sei.

Vor Gericht argumentierte der klagende Zahnarzt, jameda hätte die Bewertungen gelöscht, da er das Kundenverhältnis zu jameda gekündigt hatte, konnte hierfür jedoch keine Beweise liefern. Das Gericht bestätigte, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Kündigung des Zahnarztes und der Löschung der zehn manipulierten Bewertungen gab: "Der zeitliche Zusammenhang allein genügte nach Auffassung der Kammer hierfür nicht, weil die Beklagte unbestritten bereits in der Vergangenheit positive Bewertungen des Klägers aufgrund eines negativ verlaufenen Prüfverfahrens gelöscht hatte." Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts: "Die Beklagte (jameda, Anm. d. Red.) hat demgegenüber im Einzelnen dazu Stellung genommen, wie und warum sie zu der Auffassung gelangt ist, dass sie die Validität der streitgegenständlichen Bewertungen nicht gewährleisten könne." Die Kündigung durch den Zahnarzt erfolgte tatsächlich erst zwei Wochen nach Einleitung des Prüfverfahrens, zu dessen Zweck die Bewertungsverfasser von jameda kontaktiert und zur Bestätigung der Bewertungen aufgefordert wurden. Nachdem eine Bestätigung ausblieb, löschte jameda die zehn Bewertungen, da nunmehr davon auszugehen war, dass es sich um Fake-Bewertungen handelte. "Das heutige Urteil bestätigt einmal mehr unser konsequentes Vorgehen gegen manipulierte Bewertungen und bestärkt uns in unserem weiteren Kampf gegen Fake-Bewertungen jeder Art.", sagt Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda. "Online-Arztbewertungen bieten Patienten eine wichtige Orientierung bei der Arztsuche. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um authentische Bewertungen handelt. Um dies zu gewährleisten, prüfen wir auffällige Bewertungen und löschen diese anschließend bei ausreichender Beweislast - unabhängig vom Kundenstatus des Arztes."

Vorausgegangen war der heutigen Urteilsverkündung eine Verhandlung am 12.03.2019. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Auskunft des Portals wird die Authentizität von Arztbewertungen durch eine Reihe von Kriterien sichergestellt. Informationen zur Qualitätssicherung sind auf dem Portal unter www.jameda.de/qualitaetssicherung/ abrufbar.

[2] Pressemitteilung 5/19 vom 16.04.2019 des Landgerichts München I, online abrufbar unter: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2019/5.php.

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