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FVDZ Bayern-Tabelle 2018 hilft Zahnarztpraxen bei der raschen Orientierung rund um BEMA, GOZ und GOÄ

Bild: FVDZ Bayern

Rasche Orientierung in der zahnärztlichen Abrechnung gibt die FVDZ Bayern-Tabelle 2018. Sie zeigt alle zahnärztlichen Leistungen im BEMA, in der GOZ und in der GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der BEMA höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Neu ist die betriebswirtschaftlich maximal zur Verfügung stehende Zeit für die jeweilige Behandlung – sowohl im BEMA als auch im 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ.

Die Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen. „Sind Patienten, bei denen der Zahnarzt weniger für seine Leistung in Rechnung stellen darf, ‚Patienten zweiter Klasse‘? Dann wären in Zahnarztpraxen inzwischen oft die Privatpatienten, bei denen die GOZ Anwendung findet, Patienten zweiter Klasse. Anders sieht es in der Arztpraxis aus. Hier ist der 2,3-fache GOÄ-Satz durchgängig mehr ‚wert‘ als der EBM. Der 2,3-fache GOÄ-Satz liegt für zahnärztliche Leistungen deutlich höher als die BEMA-Werte“, sagt der Landesvorsitzende des FVDZ, Christian Berger.

Die GOZ 1988 war hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen veraltet und hinsichtlich der Honorierung nach Jahrzehnten ohne Punktwerterhöhung längst überholt. Leider wurde für die GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zugrunde gelegt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten. Dadurch sind die Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet. Weit mehr als im Jahr 1988 müssen die Zahnärzte ihre Praxen heute streng betriebswirtschaftlich führen, um am Markt bestehen zu können. Dabei soll die Tabelle helfen.

Die Zahnärzte und ihre Praxen müssen auf die GOZ 2012 unternehmerisch antworten. Dazu brauchen sie Vergleiche und eigene Kalkulationen. Deshalb wurden in der Tabelle die Vergleiche zwischen BEMA, GOÄ und GOZ 2012 gezogen. Die Kosten für Dienstleistungen sind in den vergangenen acht Jahren allgemein gestiegen. Der 2008 zugestandene Stundensatz von 194 Euro wurde daher maßvoll auf 250 Euro angepasst. „Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 250 Euro auskommen“, so Berger. „Jeder Zahnarzt ist aufgefordert, gegebenenfalls mit seinem Steuerberater, seinen eigenen betriebswirtschaftlichen Minutenwert zu errechnen und die Basiswerte entsprechend anzupassen. Damit lässt sich Zahnmedizin nach State-of-the-Art mit angemessenen Honoraren anbieten.“

Nach wie vor kritisiert der FVDZ Bayern, dass der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zugrunde gelegt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde.

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