Für eine freiheitliche Zahnheilkunde
Bei gleichzeitiger Ausweitung beruflicher und gesetzlicher Pflichten gebe es eine stetig zunehmende Einschränkung der Rechte einer freiheitlichen Berufsausübung, heißt es in den Resolutionen. Dazu hatte der FVDZ-Bundesvorstand ein Fünf-Punkte-Programm für eine zukunftweisende Gesundheitspolitik vorgelegt, das im Vorfeld der HV zu Irritationen in einigen Landesverbänden und auch in den zahnärztlichen Körperschaften geführt hatte.
„Wir sind froh, dass die HV mit Mehrheit für unsere ‚Fünf guten Gründe für eine freiheitlichen Zahnheilkunde‘ votiert hat“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader im Anschluss an die Auszählung am Freitag in Bonn. „Dies zeigt uns, dass wir mit unseren Vorschlägen für die Wiederherstellung einer freiheitlichen Berufsausübung mit einer echten Gebührenordnung und Spielräumen für die zahnärztliche Selbstverwaltung auf dem richtigen Weg sind.“
Die HV des Freien Verbandes musste coronabedingt in diesem Jahr als schriftliches Abstimmungsverfahren stattfinden. Dass die Konsensfindung bei der diesjährigen HV in ihrer besonderen Form fehlte, bedauerte Schrader. „Wir nehmen die Resolutionen als Arbeitsauftrag und stellen sie erneut auf den Prüfstand“, versprach er. „Wir wollen auch die Delegierten mitnehmen, die jetzt einzelnen Überschriften oder Sätzen nicht zustimmen konnten und deshalb die Resolutionen abgelehnt haben.“
Der Bundesvorstand wird im Laufe der Woche eine politische Einordnung und Bewertung der Abstimmungsergebnisse vornehmen und diese dann bei einem Pressegespräch am nächsten Freitag vorstellen.