Zahnärzte leben betriebswirtschaftlich streng genommen immer in der Vergangenheit: Selbst, wenn im Januar 2019 bereits vom Steuerberater die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember 2018 vorliegt, spiegelt diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis wider. Es fehlen die tatsächlich vereinnahmten Honorare. Hier kann die Praxissoftware als „Frühwarnsystem“ dienen.