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Föderale Konzepte der Selbstverwaltung eignen sich am besten für die Versorgung der Patienten

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

Die Herausforderungen für die Versorgung der Patienten sind regional unterschiedlich. Folglich lassen sie sich föderal besser lösen als durch zentrale Vorgaben und die Ballung von Kompetenzen zum einen auf der Ebene des Bundes, zum anderen in der Hand staatlicher Institutionen. „Den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung sind Freiräume bei der Etablierung von Versorgungskonzepten einzuräumen“, lautet daher die klare Forderung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Das Bekenntnis zum Föderalismus und einem „Wettbewerb der Länder um das beste Versorgungskonzept“ betonten unisono die Delegierten der Vertreterversammlung und der Vorstand der KBV jüngst bei ihrer Sitzung im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Münster. Dazu verabschiedeten sie einstimmig ein fünf Punkte umfassendes Programm.

Die Kenntnis der regionalen Besonderheiten, auch der „spezifischen Versorgungsdefizite“ liege in den Regionen. Deshalb sei es wichtig, dass gelebte Regionalität nicht geschwächt werde. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder fordern die Bundesregierung und den Bundestag deshalb auf, bundesweit einheitliche Vorgaben zu überprüfen, ob sie für eine am Patienteninteresse ausgerichtete Versorgung nötig sind“, heißt es im Beschlusstext.

Regionale Projekte könnten außerdem als Blaupause für bundesweite Versorgung dienen – dafür müsse die Politik den Regionen und Kassenärztlichen Vereinigungen allerdings Freiräume lassen. Nur durch die Erprobung unterschiedlicher Konzepte, beispielsweise in der Notfallversorgung oder der Versorgung multimorbider Patienten, könnten für alle Beteiligten tragfähige Lösungen entstehen. Die Bundesebene müsse sich bei entsprechenden Herausforderungen darauf beschränken, diese als Handlungsfelder im Sinne von Versorgungszielen zu bedienen und die unterschiedlichen Ansätze zu evaluieren.

„Eine regionale Versorgung braucht regional orientierte Kostenträger“, heißt es weiter. Bundesweit tätige Krankenkassen könnten in regionaler Versorgung allerdings aktiv sein, sofern sie die „gesundheitliche Versorgung vom Patienten ausgehend regional denken“.

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