Zum Inhalt springen

Faktorerhöhung bei digitalem Röntgen?

Bild: PxHere

„Erhöhter Zeitaufwand aufgrund digitaler Röntgentechnik – zeitaufwendige Auswertung der Aufnahme“ lautete die Begründung, die ein Zahnarzt in seiner Rechnung anführte, um den 2,5-fachen Satz bei der GOÄ-Ziffer 5004 anzusetzen. Diese reichte der Beihilfestelle des Patienten allerdings nicht aus und kürzte den Satz. Auch das Münchner Verwaltungsgericht sah weiteren Erklärungsbedarf.

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

EVIDENT: 50 Jahre und innovativ wie eh und je

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025

YOUNG PROFESSIONALS MEETING - IDS 2025

Wann : 28.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events