Existenzgründung: Am liebsten in die Einzelpraxis!
Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich dabei auf insgesamt 394.000 Euro und lag damit etwa 7 Prozent über dem Vorjahresniveau 2017. Zum Vergleich: Bei der Neugründung einer Einzelpraxis betrug das Finanzierungsvolumen 598.000 Euro - eine Steigerung von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert!
Entscheidung für Niederlassung oftmals erst später
Der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften sank dem InvestMonitor zufolge um vier Prozentpunkte auf 23 Prozent. In großstädtischen Lagen betrug der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften lediglich 18 Prozent. 23 Prozent aller zahnärztlichen Existenzgründer wählten im Jahr 2018 diese Praxisform. Besonders junge Zahnärztinnen und Zahnärzten entscheiden sich für diesen Schritt in das selbstständige Berufsleben: Bei Zahnärzten bis 30 Jahren lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft mit 32 Prozent noch einmal deutlich höher. Zahnärztliche Existenzgründer über 40 Jahre hingegen sowie Zahnärztinnen präferierten seltener die Niederlassung in einer Berufsausübungsgemeinschaft.
Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 411.000 Euro je Inhaber zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 362.000 Euro je Inhaber erforderte.
Eine Entscheidung für die Niederlassung findet nach den Untersuchungen des IDZ heute oftmals erst später im beruflichen Werdegang von Zahnärztinnen und Zahnärzten statt. Viele junge zahnärztliche Kollegen arbeiten nach ihrer Assistenzzeit zunächst eine Zeit lang als Angestellte. Dennoch strebt die Mehrheit weiterhin mittelfristig eine Niederlassung in eigener Praxis an.
Hintergrund - Der InvestMonitor Zahnarztpraxis
Mit dem InvestMonitor Zahnarztpraxis analysiert das IDZ gemeinsam mit der apoBank seit dem Jahr 1984 die für die zahnärztliche Niederlassung aufgewendeten Investitionen. Die Studie, die zudem auch viele weitere Informationen und Daten zum zahnärztlichen Investitionsverhalten umfasst, steht unter www.idz.institute zum kostenlosen pdf-Download bereit. Träger des IDZ sind die KZBV und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).