Das Finanzgericht (FG) Münster hat sich in seinem Urteil vom 13.10.2017 (4 K 1891/14 F) mit der Frage befasst, ob ein Zahnarzt, der einen Gastprofessorentitel an einer ungarischen Universität erwirbt, die Erwerbskosten als Betriebsausgaben abziehen kann.