Erfolg für Patienten und Praxisteams
Seit 8. Februar gilt die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung, die eine Reihenfolge zur Impfung festlegt. Deren nähere Ausgestaltung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nun können sich alle hessischen Zahnärzte und ihre Praxisteams mit Priorität 1 gegen SARS-CoV-2 impfen lassen.
Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Die Entscheidung der zuständigen Stelle beim Hessischen Innenministerium begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns sehr, dass unsere Anstrengungen für einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patienten und Praxisteams Früchte tragen. Diese sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hygienekonzepte ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen und ihre Praxisteams, die auch in der Pandemiesituation jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten da sind.“