Ene, mene, muh – und raus bist du …
Das erweiterte Infektionsschutzgesetzes (IfSG §§ 20b, 60) wurde Mitte Dezember 2021 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen und nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer zu einem Fortbildungsprogramm mit Impf-Curricula für Zahnärztinnen und -ärzte gestaltet. Mittlerweile seien über drei Monate vergangen, so Engels weiter, und die technischen Voraussetzungen wie zum Beispiel die Anbindung an das Meldesystem des RKI, die Möglichkeit zur Bestellung von Impfstoffen oder abrechnungsspezifische Details seien weiter in der Pipeline der zuständigen Institutionen. „Es ist schon beschämend, dass die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen auf diese Weise die gesetzlichen Bestimmungen nicht umsetzen können. Wenn die fünfte oder sechste Infektionswelle kommt, sind wir in Deutschland wieder hinten an, obwohl der Wille zur Unterstützung seitens der Zahnärzteschaft da ist. Man stellt sich daher die Frage, an wem die Umsetzung bisher scheitert.“ Hier sei Eile geboten, um nicht eventuell Untätigkeitsbeschwerden zu provozieren. Allein in Nordrhein würden ca. 600 Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Impfzertifikat in der Warteschleife stehen.