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Endlich: Ab dem 1. Juli gilt § 22a!

Bild: StockSnap / Alex Boyd

Endlich! Ab dem 1. Juli haben Pflegebedürftige und auch Menschen mit Behinderungen Anspruch auf präventive Leistungen gemäß § 22a SGB V. Nach harten Verhandlungen mit den Krankenkassen konnte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) entsprechende Positionen durchsetzen.

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