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Einheitliche Gebührenordnung für Ärzte würde Grundrechte der Patienten verletzten

Bildquelle: pixelio.de / Tim Reckmann

Eine einheitliche Gebührenordnung für Ärzte greife in die Vertragsfreiheit der Versicherten und die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer ein. So ist es einem aktuellen Gutachten von fünf führenden Gesundheitsökonomen zu lesen. Nach Ansicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) gehen die Eingriffe aber noch viel weiter: "An einheitliche Arzthonorare würde letztlich eine Einheitsmedizin gekoppelt - und zwar höchstens im Bereich 'ausreichend'", sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Mittwoch in Essen. "Das Recht des Bürgers und Patienten auf eine optimale Medizin würde verweigert."

Dietrich sieht hier elementare Wahl- und Freiheitsrechte der Bürger gefährdet. "Wir sprechen uns ausdrücklich für die Wahlfreiheit aus. Und für jeden Bürger muss es zumindest möglich sein, die individuell beste Medizin zu bekommen. Alles andere ist verfassungsrechtlich bedenklich, unärztlich sowie bürger- und patientenfeindlich."

Der Behandlungsbedarf der Patienten ist unterschiedlich und hängt maßgeblich auch von Erwartungen und Wünschen des Einzelnen ab. Mit einer Einheitsgebührenordnung könnten Ärzte das nicht mehr berücksichtigen, weil der individuelle Behandlungsaufwand nicht in die Honorarberechnung einfließen würde. "Zudem würde eine Einheitsgebührenordnung dem Prinzip der Kostendämpfung unterworfen werden", erläutert der FÄ-Chef. Damit käme es zur Uniformierung der gesamten Medizin lediglich auf Basisniveau - das sei weder mit dem Grundrecht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit noch mit dem auf Vertragsfreiheit vereinbar. "Und: Bei der Gesundheit handelt es sich fraglos um eines der wichtigsten Güter überhaupt."

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