Einheitliche Gebührenordnung für Ärzte würde Grundrechte der Patienten verletzten
Dietrich sieht hier elementare Wahl- und Freiheitsrechte der Bürger gefährdet. "Wir sprechen uns ausdrücklich für die Wahlfreiheit aus. Und für jeden Bürger muss es zumindest möglich sein, die individuell beste Medizin zu bekommen. Alles andere ist verfassungsrechtlich bedenklich, unärztlich sowie bürger- und patientenfeindlich."
Der Behandlungsbedarf der Patienten ist unterschiedlich und hängt maßgeblich auch von Erwartungen und Wünschen des Einzelnen ab. Mit einer Einheitsgebührenordnung könnten Ärzte das nicht mehr berücksichtigen, weil der individuelle Behandlungsaufwand nicht in die Honorarberechnung einfließen würde. "Zudem würde eine Einheitsgebührenordnung dem Prinzip der Kostendämpfung unterworfen werden", erläutert der FÄ-Chef. Damit käme es zur Uniformierung der gesamten Medizin lediglich auf Basisniveau - das sei weder mit dem Grundrecht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit noch mit dem auf Vertragsfreiheit vereinbar. "Und: Bei der Gesundheit handelt es sich fraglos um eines der wichtigsten Güter überhaupt."