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Einen Zahn zugelegt - Ausbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte modernisiert

Bild: Adobe Stock / Tyler Olson

Das Betätigungsfeld der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist breit gefächert. Die fortschreitende Digitalisierung macht aber auch vor den Zahnarztpraxen nicht Halt und schlägt sich zum Beispiel verstärkt beim Röntgen, beim Erstellen von Abformungen, in den Arbeitsprozessen oder bei den Leistungsabrechnungen nieder. Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten modernisiert und die neue Ausbildungsordnung zudem mit zusätzlichen Inhalten angereichert.

Das Betätigungsfeld der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist breit gefächert: Von der Assistenz in der zahnmedizinischen Gesundheitsprävention und -versorgung, über die individuelle Betreuung von Patientinnen und Patienten, den Einsatz medizintechnischer Instrumente und digitaler Geräte bis hin zu kaufmännischen Arbeitsprozessen. Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor den Zahnarztpraxen nicht Halt und schlägt sich zum Beispiel verstärkt beim Röntgen, beim Erstellen von Abformungen, in den Arbeitsprozessen oder bei den Leistungsabrechnungen nieder. 

Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung wurde zudem mit zusätzlichen Inhalten angereichert, um die individuelle Betreuung von Patientinnen und Patienten noch besser gewährleisten zu können. Um auf persönliche Lebenslagen sowie Fragen und Ängste der zu Behandelnden eingehen zu können, sind daher umfassende Kenntnisse zur Berücksichtigung von psychosozialen und somatischen Bedingungen des Patientenverhaltens, zu Methoden der Kommunikation, zur Patientenmotivation, aber auch zur Lösung von Konfliktsituationen, erforderlich.

Besondere Bedeutung findet in der neuen Ausbildungsordnung auch das „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“. Zahnmedizinische Fachangestellte setzen Hygienemaßnahmen für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen um und gewährleisten somit die erforderliche Patientensicherheit. Auf Grundlage der Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten führen sie auch Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten durch und können diese für den erneuten Einsatz freigeben. Die Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten ist auch im ersten Teil der „Gestreckten Abschlussprüfung“ verankert worden.

Bestandteil der Ausbildung bleiben daneben unter anderem die Unterstützung und Assistenz bei der Anamneseerhebung sowie bei zahnärztlichen Behandlungen und das Erläutern von Maßnahmen zur Vorsorge, Durchführung und Nachsorge der Untersuchungen für Patientinnen und Patienten. Außerdem das Erstellen von Röntgenaufnahmen, die Mitwirkung bei der Qualitätssicherung, die Praxisorganisation und -verwaltung sowie die Abrechnungen erbrachter Leistungen.

Mit derzeit jährlich über 13.000 neuen Ausbildungsverträgen zählt die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten zu den am stärksten nachgefragten dualen Ausbildungsberufen in Deutschland. Besonders viele Frauen entscheiden sich für diesen Berufsweg. Im Anschluss an die Ausbildung existieren vielfältige Angebote für Fortbildungen, zum Beispiel in der zahnmedizinischen Assistenz, der Praxisorganisation, der Abrechnung von Leistungen oder im Qualitätsmanagement. Zudem können sich Zahnmedizinische Fachangestellte zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen weiterbilden. 

Die neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte und der von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan treten zum 1. August 2022 in Kraft.

Um die Einführung der neuen Ausbildungsordnung zu unterstützen, entwickelt das BIBB derzeit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe für ausbildende Praxen und Einrichtungen, Berufsschulen, Prüfer/-innen und Auszubildende. Die Veröffentlichung wird praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung sowie zur Prüfung enthalten. Die Publikation inklusive Zusatzmaterialien erscheint in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und wird als PDF-Datei kostenfrei abrufbar sein.

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