Was von den Anwälten der klagenden Ärztin als „Grundsatz-Sieg vor dem BGH“ verkauft wird, entpuppt sich nach Prüfung eher als Pyrrhus-Sieg und Mogelpackung. Denn wenn man sich das Klagebegehren der erfolgreichen Medizinerin genau ansieht, relativiert sich die verbreitete Euphorie schnell!