Ein Meilenstein für die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen
Im Gegensatz zu den anderen Pflegestandards ist erstmalig auch eine zahnmedizinische Fachgruppe am Entwicklungsprozess beteiligt: Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH (Uni Leipzig/Zürich, Präsidentin der DGAZ), Dr. Elmar Ludwig, (Vertretung der BZÄK und DGAZ-Landesbeauftragter Baden-Württemberg), Prof. Dr. Andreas Schulte (Vorsitzende AG ZMB), Prof. Roswitha Heinrich-Weltzien (AG ZMB) und Dr. Sebastian Ziller, MPH (Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der BZÄK).
„In vielen Gesprächen mit Pflegeexperten und Pflegekräften vor Ort haben wir erfahren, dass ein Expertenstandard mit den klaren Beschreibungen im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Pflege einen echten Ruck mit sich bringen wird“, zeigt sich Dr. Elmar Ludwig zuversichtlich. „Erstmals wurde von Anfang an die ärztliche Profession eingebunden und wir haben gemeinsam mit den pflegerischen Fachexpertinnen und Experten Regelwissen und Methoden sehr differenziert und präzise beschrieben. Der Expertenstandard bietet damit umfassende und relevante Informationen für die Pflege von Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Mundpflege.“
Aber was genau zeichnet einen solchen Expertenstandard für die Pflege selbst aus? Dazu sagt Petra Blumenberg (Diplom Pflegewirtin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des DNQP): „Expertenstandards erfreuen sich mittlerweile einer sehr hohen Nachfrage und gelten professionsübergreifend als ein anerkanntes Instrument zur Qualitätsentwicklung in der Pflege. Mittlerweile haben die Pflegefachkräfte in den unterschiedlichen Einrichtungsarten verstanden, dass Expertenstandards genau das bezwecken: Nämlich die Implementierung eines innerhalb der Berufsgruppe abgestimmten Leistungsniveaus in den Einrichtungen, das dann individuell für jeden Menschen mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf ausgestaltet werden muss.“
Die in einem einer S3-Leitlinie gleichenden Verfahren erstellten Expertenstandards sind auch nicht als unverbindliche Applikation zu verstehen. „Zusätzlich zu der Bedeutung für die interne Qualitätsentwicklung sind Expertenstandards ein normativer Bezugspunkt für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst (SGB XI / Pflegeversicherung). Vergleichbare Qualitätsbeurteilungen gibt es für den Bereich der Krankenversicherung (SGB V) nicht“, erläutert Petra Blumenberg. „Es besteht aber Einigkeit darüber, dass Expertenstandards den aktuellen Stand des Wissens zu einem jeweiligen Themenbereich konkretisieren. Daher wurden sie in der Vergangenheit schon von Gerichten als Maßstab herangezogen und haben somit auch für den Bereich des SGB V Relevanz.“
Speziell Menschen mit Behinderungen brauchen besondere Betreuung. „Deshalb ist es außerordentlich zu begrüßen, dass es demnächst einen Expertenstandard zur Mundpflege geben wird“, freut sich Prof. Andreas Schulte. „Damit wird die zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung, einfacher werden. Ziel der gemeinsamen Bemühungen der Zahnärzteschaft und der Pflegekräfte ist es ja, Zähne und Zahnhalteapparat der von ihnen betreuten Personen mit Behinderung langfristig gesund zu erhalten.“