Der Fachbeauftragte der Bundesregierung hat ein positives Fazit zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gezogen: Die von vielen Ärzten und Zahnärzten vorausgesehene "Abmahnwelle" hat nicht stattgefunden. Lediglich fünf Beschwerden über Abmahnungen sind seit Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingegangen.