Die Klagewelle reißt einfach nicht ab: Erst im März stand ein Pforzheimer Zahnarzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Diesmal ist das Vergehen etwas harmloser, dennoch wurde Anklage erhoben. Der beschuldigte Zahnarzt warb auf seiner Website mit einem TÜV-Siegel, dessen Kriterien er nicht gerecht wurde.