Eigentümer muss vereiste, eingeschneite Parkplätze nicht komplett räumen
Bild: M. Großmann / pixelio.de
Der Praxis-Parkplatz ist eingeschneit und völlig vereist. Muss der Zahnarzt als Grundstückseigentümer ihn komplett von Schnee und Glätte befreien? Nein, urteilt das Amtsgericht Augsburg.