E-Akte: Patientenrechte und Schweigepflicht haben Priorität
"Der aktuellen Planung zufolge soll zunächst das 'Alles-oder-Nichts-Prinzip' gelten", erläuterte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder in ihrem Redebeitrag. "Patienten können demnach nicht entscheiden, wem sie welche Daten zugänglich machen. Damit könnte beispielsweise auch ein Physiotherapeut auf den HIV-Test seines Patienten zugreifen." Ebenso wurde scharf kritisiert, dass es bisher für die gesamte Telematik-Infrastruktur keine Datenschutzfolgeabschätzung (TI) gibt - obwohl die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff diese bereits 2018 gefordert hat. "Unter diesen Bedingungen", haben die Ärzte beschlossen, "darf die elektronische Patientenakte, wie sie im Referentenentwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vorgesehen ist, nicht eingeführt werden." Zudem dürfe keine Ärztin und kein Arzt gezwungen werden, Medizindaten in ein unsicheres System einzuspeichern.
Ärzte kritisieren aktuelle Gesetzgebung
Der Deutsche Ärztetag kritisiert außerdem die staatsmedizinischen Gängelungen und Bevormundungen freiberuflicher Ärztinnen und Ärzte, wie im Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits erfolgt und im Digitale-Versorgung-Gesetz geplant. "Wir lehnen die zunehmenden dirigistischen Eingriffe in die Organisation unserer Praxen ab", sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. "Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte, die sich aus guten Gründen und aufgrund besten ärztlichen Gewissens nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen, sind zurückzunehmen."
In dem entsprechenden Beschluss fordern die Ärzte stattdessen positive Anreize zur Verbesserung der Medizin, Wertschätzung sowie Entlastung der Praxen von Aufgaben, die nicht unmittelbar der Behandlung der Patienten dienen. "Freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte benötigen motivierende, wertschätzende und auch längerfristig verlässliche Arbeitsbedingungen, um ihre Patienten auf höchstem Niveau und mit Engagement behandeln zu können", begründeten die Antragsteller unter anderem von der FÄ ihre Forderung.