Drittes Bevölkerungsschutzgesetz: Corona-Schutzmaßnahmen fortwährend überprüfen
Kritisch sieht die Bundesärztekammer die geplante Erfassung von Daten im Rahmen der in Aussicht gestellten Corona-Impfungen. In Deutschland sei bereits ein Pharmakovigilanz-System etabliert, an dem unter anderem die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) beteiligt ist. Gemäß den ärztlichen Berufsordnungen müssten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an die AkdÄ gemeldet werden. Dabei stehe die AkdÄ in engem Austausch mit den für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Bundesoberbehörden und leite alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an diese weiter. „Somit ist sichergestellt, dass alle bei der AkdÄ eingehenden Meldungen bei zentralen Auswertungen einbezogen werden können“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bundesärztekammer regt an, ein zentrales, bundeseinheitliches (nationales) Impfregister einzurichten. Über das Register könnten unter anderem Daten zur Wirksamkeit von Impfstoffen erfasst werden. Die damit beauftragte Institution könnte Impfdaten zeitnah und umfassend auswerten und zur Verfügung stellen.