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„Digitalisierung als Selbstzweck ist sinnlos“: Mehr Sicherheit für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen gefordert

„Dass die Ärzteschaft aufgeschlossen für die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist, machen auch die aktuellen Ergebnisse des „Praxisbarometers Digitalisierung“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung deutlich“, betont Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Demnach  nutze  ein  Großteil der mehr als 1750 befragten    Vertragsärzte   und   –psychotherapeuten   die   praxisinterne Digitalisierung  –  Praxismanagement,  Patientendokumentation oder digitale Anwendungen  für  die  Arzneimitteltherapiesicherheit,  um  die Prozesse in ihren  Praxen zu verbessern. Andererseits zeige die repräsentative Erhebung aber   auch,  dass  viele  Ärztinnen  und  Ärzte  bezweifelten,  durch  die Digitalisierung  tatsächlich  mehr  Zeit  für  ihre Patienten zu haben. Als mögliche  Hemmnisse  für  ihre  Arbeit  hatten 78 % der Befragten das Thema IT-Sicherheit   und   43   %   die  Fehleranfälligkeit  der  elektronischen Datenverarbeitung angegeben.

„Die Sorgen der Kolleginnen und Kollegen sind berechtigt, denn noch immer gibt es auch in Hessen keinen flächendeckenden Breitbandausbau“, erklärt Pinkowski. „Hier ist die Politik gefordert, zusätzliche finanzielle Mittel bereit zu stellen und Normen für das Zusammenwirken der unterschiedlichen Praxisverwaltungssysteme vorzugeben.“ Auch die Industrie müsse ihre Hausaufgaben machen und den Praxen sichere und bezahlbare Praxisverwaltungssysteme (PVS) anbieten. Außerdem sollten die PVS-Hersteller dafür sorgen, dass die Daten etwa beim Anbieterwechsel komplett und nicht nur rudimentär in ein anderes  PVS-System  migriert werden können. Sinn der Digitalisierung sei es, ärztliches Handeln zu unterstützen und nicht zu behindern, so Pinkowski weiter: „Vor allem aber muss die Digitalisierung dem Patienten nutzen. Digitalisierung als Selbstzweck ist sinnlos.“

Auch  für  die  ärztliche  Selbstverwaltung  stehe die Sicherheit digitaler Anwendungen   an  erster  Stelle.  „So  darf  es  etwa  bei  der  digitalen Patientenakte  keinen  Wildwuchs  geben. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass  die  e-Akte  einheitlich  ist.“ Die elektronische Patientenakte solle Arztbriefe,   Diagnosen,   Röntgenbefunde,   einen  Notfallsatz  sowie  den Impfausweis enthalten und von einer Institution verwaltet werden, die keine wirtschaftlichen   Interessen   habe,  schlägt  Pinkowski  vor.  „Das  kann beispielsweise die Landesärztekammer sein.“