Zum Inhalt springen

Die Stichprobenprüfung im Einzelfall kommt

Bild: Freerange / Jack Moreh

Seit dem 1. April ist die Qualitätsprüfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Jetzt schließen sich in dem Gremium die Beratungen zu einer Qualitätsbeurteilungsrichtlinie an. Fest steht: Ab 2019 gibt es nach dem aktuellen Zeitplan Qualitätsprüfungen in den KZVen. Bestimmte zahnärztliche Leistungen werden dann im Einzelfall per Stichprobe geprüft.

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

EVIDENT: 50 Jahre und innovativ wie eh und je

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025

YOUNG PROFESSIONALS MEETING - IDS 2025

Wann : 28.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events