Anhand dreier konkreter Befundsituationen werden im Folgenden die Vorzüge der Lingualtechnik gegenüber der bukkalen Multibandbehandlung dargestellt, wie sie jeweils auch Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit privaten Krankenversicherungen der entsprechend betroffenen Patienten gewesen waren. In allen drei Fällen wurde vom Gericht die medizinische Notwendigkeit der Lingualtechnik bejaht. In der Fortsetzung des Artikels (KN 4/2019) wird sich dann u.a. der juristisch bestätigten Abrechenbarkeit der lingualen Behandlungsmethode gewidmet.