Mit dem 01.07.2017 ist die eigenständige „zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie“(HeilM-RL ZÄ) in Kraft getreten. Diese Richtlinie umfasst zwei Teile. Der erste allgemeine Teil gibt die grundlegenden Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln an. Der zweite Teil umfasst die bestimmten Indikationen mit den verordnungsfähigen Heilmitteln.