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Die BZÄK zum TSVG: Ein guter Schritt, aber an entscheidender Stelle nicht genug

Bild: Unsplash / Sean Thomas

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Dieser bringt in vielen Punkten Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten. Die Vorhaben zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, insbesondere durch eine bessere Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen, sowie eine stärkere Nutzung der Digitalisierung im Versorgungsalltag sind positiv zu bewerten.

Speziell im zahnärztlichen Bereich begrüßt die BZÄK, dass Mehrkostenvereinbarungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zukünftig auch im kieferorthopädischen Bereich zulässig sind, die Abschaffung der Punktwertdegression und die lange anstehende Klärung der erlaubnisfreien Herstellung und Anwendung von Blutzubereitungen durch Zahnärzte.
Deutlich kritisiert die BZÄK aber, dass der Entwurf keine Regelungen vorsieht, die dem Trend des Aufkaufs und der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch Großinvestoren zum Zweck des Aufbaus von Dentalketten Einhalt gebietet. Sie fordert die Bundesregierung auf, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Zahnärzte sind sich einig, dass arztgruppengleichen MVZ die gesetzliche Grundlage entzogen und damit der Einstieg fachfremder Großinvestoren in MVZ verhindert werden muss, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat.

Die Bundeszahnärztekammer stellt fest, dass der Plan des Gesetzgebers, dass MVZ das Problem der Unterversorgung im ländlichen Raum beheben, im zahnärztlichen Bereich nicht funktioniert hat – im Gegenteil: MVZ werden vor allem in Ballungsräumen gegründet und üben eine Sogwirkung auf junge Zahnärzte aus. Durch das finanzielle Engagement von Großinvestoren, die zuallererst ihre Rendite im Auge haben, werden die Prinzipien der BZÄK von Freiberuflichkeit und Patientenschutz genauso untergraben wie ihre Ansprüche an Nachhaltigkeit und Qualität. Die Zeit drängt, denn es droht die Gefahr, dass die persönliche Verantwortung des Zahnarztes und die Einhaltung der Berufspflichten nicht mehr überwacht werden können. Der Referentenentwurf sieht Korrekturen bei MVZ vor, diese klammern jedoch die beschriebene Problematik völlig aus.

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