Seit Mitte 2015 können auch fachgleiche medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegründet werden. Dies hat den Kreis potenzieller Interessenten für MVZ-Gründungen rapide erweitert. Über die Zulassungsausschüsse schwappt seitdem eine Gründungswelle. Es gibt vielfältige Motivationen für Vertragszahnärzte, auf dieser Welle mitzuschwimmen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten juristischen Aspekte.