DGÄZ schreibt für den Nachwuchs Young Esthetics-Preis 2019 aus
Junge Zahnärztinnen, Zahnärzte, Zahntechnikerinnen oder Zahntechniker deren Approbation bzw. Gesellenprüfung höchstens fünf Jahre zurück liegt, können sich um den Young Esthetics-Preis der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin bewerben.
Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um vordergründige kosmetisch-schöne Lösungen geht, sondern um Rehabilitationen, die ästhetische mit funktionellen Aspekten verbinden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Der ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt, die am 10./11. Mai 2019 in Westerburg stattfindet.