Es klingt verlockend und könnte vieles vereinfachen: der Terminplan für das Zahnarztteam, eine noch vor Sprechstundenbeginn eingereichte Krankmeldung per Kurznachricht oder auch die schnelle Kontaktaufnahme mit einem Patienten. Doch Daten und kurze Mitteilungen schnell per WhatsApp zu übermitteln, ist datenschutzrechtlich sowohl in der internen als auch in der externen Kommunikation bedenklich.