Zum 01.04.2019 soll nach heutigem Kenntnisstand das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Es enthält viele Änderungen, die für Ärzte und Zahnärzte wichtig sind: gesetzlich vorgeschriebene Mindestsprechstundenzeiten bei Ärzten, Terminservicestellen, Abschaffung der Punktwertdegression, höhere Festzuschüsse, die elektronische Patientenakte ab 2021, Regelungen zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und zum Wegfall der Kassenzulassung beim Ausscheiden eines angestellten Arztes. Im verlinkten Beitrag werden die Änderungen aufgeführt, die vor allem für Zahnarztpraxen wichtig sind.