Das E-Rezept schon heute nutzen
Vorbehaltlich des Erreichens noch zu vereinbarender Qualitätskriterien sieht die weitere Planung vor, dass das E-Rezept ab dem 1. Dezember 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe verpflichtend und dann in sechs weiteren Bundesländern sukzessive eingeführt wird. Im Jahr 2023 soll - voraussichtlich zum 1. Februar - die Anwendung auf die übrigen acht Bundesländer ausgedehnt werden. Apotheken in ganz Deutschland sind bereits ab dem 1. September 2022 verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen.
Bundesweit können Zahnarztpraxen, die über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, das E-Rezept auch schon heute nutzen. "Davon sollten möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte Gebrauch machen. Denn das erhöht die Chancen, dass die Umstellung frühzeitig und leicht gelingt und das E-Rezept für den Berufsstand in den nächsten Monaten und Jahren zu einer Erfolgsgeschichte wird. Ich möchte zudem alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal ausdrücklich auf das umfassende Informationsangebot der KZBV zu dem Thema hinweisen", sagte Pochhammer.
Spezielle Themenseite auf der KZBV-Website
Zur Unterstützung der Praxen hat die KZBV ihre spezielle Themenseite zum E-Rezept kurzfristig aktualisiert. Neben Informationen zum aktuellen Fahrplan der Anwendung finden sich dort auch ein Erklärvideo sowie eine Checkliste, die erklärt, was konkret zu tun ist, um E-Rezepte verordnen zu können. Für das tiefere Verständnis wurde zudem der E-Rezept-Leitfaden der KZBV aktualisiert. Abgerundet wird das Informationsangebot durch Links zu weiteren Angeboten und Ansprechpartnern.