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Darf ich als zahntechnisches Labor eine Werbeabgabe annehmen?

Bild: Pixabay / sroka

Nach dem HWG ist das „fordern“ und „sich versprechen lassen“ auf Heilberufeseite wettbewerbsrechtlich nicht verboten, nach § 299a StGB dagegen schon. § 7 Absatz 1 Satz 1 HWG und der entsprechende Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 15 Absatz 1 Nummer 4a HWG sanktionieren erst das „annehmen“.

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