Zum Inhalt springen

Darf eine zahnärztliche Behandlung unbestellter Schmerzpatienten während der regulären Sprechzeit abgelehnt werden?

Bildquelle: shutterstock, Syda Productions

Es gehört zu den vertragszahnärztlichen Pflichten sowohl am Notdienst zu den sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 SGB V i.V.m. § 14 Berufsordnung der ZÄK bzw. der Notfalldienstordnung der ZÄK Sachsen-Anhalt) teilzunehmen als auch während der (regulären) Sprechstundenzeiten in Notfällen oder bei akuten Schmerzen eine Behandlung der unbestellten Schmerzpatienten zu übernehmen. Eine Behandlung der unbestellten Schmerzpatienten kann zwar zu einer Störung der terminlich geordneten Praxisabläufe führen, diese muss aber von den Vertragszahnärzten hingenommen werden. Eine Ablehnung der Behandlung bei akuten Schmerzen ist unzulässig und kann unter Umständen sogar strafbar sein, § 323c StGB [Unterlassene Hilfeleistung].

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

41. Internationale Dental-Schau - IDS 2025

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events