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Darf ein MVZ ein weiteres gründen?

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Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) darf ein weiteres MVZ gründen. Das gilt auch dann, wenn der alleinige Gesellschafter ein Apotheker ist. Dies obwohl der Gesetzgeber entschieden hat, dass künftig nur noch solche Akteure ein MVZ gründen dürfen, die an der Versorgung der Krankenversicherten beteiligt sind. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt vom 30. November 2016 (AZ: L 4 KA 20/14).