Dauerbrenner rechtlicher Diskussionen ist die Frage, in welchem Rahmen Arbeitgeber die Nutzung des dienstlichen PC überwachen dürfen. Regelmäßig geht es um die private Internet- oder E-Mail-Nutzung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich mittlerweile auch mit der Frage beschäftigt, wann private Dateien auf dienstlichen Computern ausgewertet werden dürfen.