Ein von Herzen kommendes „Hurra“ als Reaktion auf das Inkrafttreten der neuen Datenschutz- Grundverordnung, kurz DSGVO, war am 25. Mai weder von Praxisinhabern noch Unternehmern zu hören, doch der sich daraus ergebene Zugzwang schweißt alle zusammen. Im Doppelinterview beleuchten Datenschutzbeauftragter Holger Zürn sowie Rechtsanwalt Björn Papendorf sowohl die technischen als auch rechtlichen Komponenten bei der Umsetzung in der Zahnarztpraxis anhand von konkreten Fallbeispielen.