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Coronapandemie und zahnärztliche Schwerpunktpraxen: Überwältigende Resonanz

Schutzausrüstung für Zahnärztliche Schwerpunktpraxen
oto: KZV Hessen

Patientinnen und Patienten in Hessen können sich auch in Pandemiezeiten auf die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte verlassen. Das zeigt die überwältigende Resonanz auf einen Aufruf der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, sich in der Coronapandemie als Zahnärztliche Schwerpunktpraxis zu engagieren.

„Kein Patient mit akuten Beschwerden muss befürchten, in dieser Notsituation alleine gelassen zu werden. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht oder die für Covid-19 typische Symptome aufweisen, steht seit April 2020 ein Netz an Praxen zur Verfügung, die speziell dafür ausgestattet wurden“, erklärt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.

Diese Zahnärztlichen Schwerpunktpraxen sind weiterhin im Einsatz und damit zusätzlich zu ihrem Normalbetrieb für die genannten Patientengruppen da. Angesichts hoher Inzidenzzahlen und des zu erwartenden Anstiegs der Patientinnen und Patienten, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden, hat die KZV Hessen Anfang Januar 2022 die hessischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aufgerufen.

„Innerhalb kürzester Zeit haben wir so viele positive Rückmeldungen erhalten, dass wir gar nicht alle Angebote annehmen können, denn beim weiteren Ausbau des Netzes an Schwerpunktpraxen achten wir vorrangig darauf, dass aus Sicht der Patientinnen und Patienten eine flächenmäßig günstige Verteilung gewährleistet ist. Dennoch freut mich dieses deutliche Signal der Kollegenschaft außerordentlich. Es zeigt: Die hessischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte sind auch in schwierigen Zeiten für ihre Patientinnen und Patienten da“, zeigt sich Stephan Allroggen überwältigt und dankbar für den Rückhalt in der Kollegenschaft.

Kontaktaufnahme mit Schwerpunktpraxen

Patientinnen und Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf rufen zunächst ihre bislang in Anspruch genommene Zahnarztpraxis („Hauszahnarzt“) an. Diese entscheidet gemeinsam mit der Patientin bzw. dem Patienten, ob die Inanspruchnahme einer Schwerpunktpraxis erforderlich ist. Die Einschaltung der Schwerpunktpraxis erfolgt über eine Vermittlungsnummer, die bei der KZV Hessen eingerichtet wurde und den hessischen Praxen bekannt ist.

Die Liste der Schwerpunktpraxen ist nicht öffentlich verfügbar, um eine angemessene und zielgerichtete Inanspruchnahme nicht zu gefährden. Außerdem soll verhindert werden, dass infizierte oder den Risikogruppen zuzurechnende Patientinnen und Patienten Schwerpunktpraxen direkt aufsuchen und ein Infektionsrisiko für zahlreiche Kontaktpersonen darstellen.

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